Unsere hoheitlichen Vermessungen umfassen Flurstückszerlegung, Grenzfeststellung, amtliche Gebäudeaufnahme, Baulandumlegung und Vermessung langgestreckter Anlagen. Die Ergebnisse werden in Fortführungsrissen dokumentiert, während die Kosten nach dem Gebührenverzeichnis festgelegt werden. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und Erfahrung.
Hier wird ein Flurstück katastertechnisch in mehrere Flurstücke aufgeteilt. Dies ist Voraussetzung, damit ein Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden kann.
Bei der Grenzfeststellung werden die Grenzen eines Flurstückes in die Örtlichkeit übertragen, überprüft und mit festen Grenzzeichen (Grenzbolzen,-steinen, -marken) abgemarkt.
Gebäude müssen für das Liegenschaftskataster eingemessen werden. Liegenschaftskataster und Grundbuch sind der einzige komplette Nachweis aller Flurstücke und den sich darauf befindenden Gebäuden.
Gesetzliches Bodenordnungsverfahren, bei welchem Flurstücke geschaffen werden, die nach Form, Größe und Lage zur Bebauung geeignet sind.
Vermessung von Straßen, Wegen, Bahnen, Gewässern und Dämmen nach dem Ausbau (Verbeiterung, Verschmälerung)
Das Ergebnis der hoheitlichen Vermessungen wird in Fortführungsrissen dokumentiert. Die Kosten (Gebühren) der Vermessungen richten sich nach dem Gebührenverzeichnis.
Hier wird ein Flurstück katastertechnisch in mehrere Flurstücke aufgeteilt. Dies ist Voraussetzung, damit ein Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden kann.
Bei der Grenzfeststellung werden die Grenzen eines Flurstückes in die Örtlichkeit übertragen, überprüft und mit festen Grenzzeichen (Grenzbolzen,-steinen, -marken) abgemarkt.
Gebäude müssen für das Liegenschaftskataster eingemessen werden. Liegenschaftskataster und Grundbuch sind der einzige komplette Nachweis aller Flurstücke und den sich darauf befindenden Gebäuden.
Gesetzliches Bodenordnungsverfahren, bei welchem Flurstücke geschaffen werden, die nach Form, Größe und Lage zur Bebauung geeignet sind.
Vermessung von Straßen, Wegen, Bahnen, Gewässern und Dämmen nach dem Ausbau (Verbeiterung, Verschmälerung)
Das Ergebnis der hoheitlichen Vermessungen wird in Fortführungsrissen dokumentiert. Die Kosten (Gebühren) der Vermessungen richten sich nach dem Gebührenverzeichnis.
Für ein Bauvorhaben werden für die Bauunterlagen u.a. der Lageplan zum Bauantrag benötigt. Dieser besteht aus dem schriftlichen und zeichnerischen Teil. Der zeichnerische Teil wird auf der Grundlage eines Auszuges aus dem Liegenschaftskataster erstellt. Er beinhaltet u.a. die Lage des geplanten Gebäudes mit Maßen und Höhenangabe sowie baurechtlichen Festsetzungen. In einem weiteren Plan werden die Abstandsflächen dargestellt.
Für den Erdaushub müssen die Lage des Gebäudes sowie die Höhe in die Örtlichkeit übertragen werden.
Vor der Baumaßnahme werden Achsen oder Außenkanten von Gebäuden mit mm-Genauigkeit gekennzeichnet. Es wird eine Abnahmebestätigung für die Baurechtsbehörde erstellt.
Lage- und höhenmäßige Erfassung des Bestandes. Wird oft im Vorfeld eines Lageplanes benötigt aber auch für sonstige Planungen und Dokumentationen.
Das Volumen des Erdaushubes wird ermittelt.
Bei größeren Bauvorhaben werden stockwerksweise Meterrisse angebracht. Sie sind Referenzhöhen u.a. für den Fußbodenaufbau.
Grenzen eines Flurstückes werden in der Örtlichkeit vorgewiesen und ggf. gekennzeichnet.
Erfassung von Kanälen, Schächten und Bauwerken. Dies ist wichtig für Kommunen für deren Planungen.
Sonstige Aufnahme von Leitungen (Bsp.: Gas, Strom, Telefon)
Die richtige Wohnfläche spielt eine Rolle im Mietvertrag und für die Betriebskostenabrechnung.
Für ein Bauvorhaben werden für die Bauunterlagen u.a. der Lageplan zum Bauantrag benötigt. Dieser besteht aus dem schriftlichen und zeichnerischen Teil. Der zeichnerische Teil wird auf der Grundlage eines Auszuges aus dem Liegenschaftskataster erstellt. Er beinhaltet u.a. die Lage des geplanten Gebäudes mit Maßen und Höhenangabe sowie baurechtlichen Festsetzungen. In einem weiteren Plan werden die Abstandsflächen dargestellt.
Für den Erdaushub müssen die Lage des Gebäudes sowie die Höhe in die Örtlichkeit übertragen werden.
Vor der Baumaßnahme werden Achsen oder Außenkanten von Gebäuden mit mm-Genauigkeit gekennzeichnet. Es wird eine Abnahmebestätigung für die Baurechtsbehörde erstellt.
Lage- und höhenmäßige Erfassung des Bestandes. Wird oft im Vorfeld eines Lageplanes benötigt aber auch für sonstige Planungen und Dokumentationen.
Das Volumen des Erdaushubes wir ermittelt.
Bei größeren Bauvorhaben werden stockwerksweise Meterrisse angebracht. Sie sind Referenzhöhen u.a. für den Fußbodenaufbau.
Grenzen eines Flurstückes werden in der Örtlichkeit vorgewiesen und ggf. gekennzeichnet.
Erfassung von Kanälen, Schächten und Bauwerken. Dies ist wichtig für Kommunen für deren Planungen.
Sonstige Aufnahme von Leitungen (Bsp.: Gas, Strom, Telefon)
Die richtige Wohnfläche spielt eine Rolle im Mietvertrag und für die Betriebskostenabrechnung.
Entdecken Sie unsere Bildergalerie und erleben Sie beeindruckende Grundstücksteilungen und Vermessungen in Aktion. Wir setzen klare Grenzen und veranschaulichen unsere erstklassigen Vermessungsleistungen in realen Projekten. Lassen Sie sich von der Präzision und Professionalität unserer Arbeit inspirieren.
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Militärstr. 6
76437 Rastatt
Mo - Do | 08:00 - 17:30 |
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Freitag | 08:00 - 16:00 |